Projektauswahlverfahren

Welche Formulare sind notwendig?

Mit dieser Rubrik erfüllt die LAG „Mansfeld-Südharz“ die Anforderungen nach Art. 34 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1303/2013 der EU- Durchführungsverordnung zur transparenten Darstellung des Projektauswahlverfahrens.

Die der Platzierung des jeweiligen Projektes auf den jährlichen Prioritätenlisten vorausgegangene Bewertung/Bepunktung ist in den Räumen des Leader Managements einsehbar.

Der Bewertungsbogen nebst Wichtung ist für jeden Antragsteller ist hier ersichtlich. Gleiches gilt für den in der LAG „Mansfeld-Südharz“ angewendeten Ablauf der Entscheidung.

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