Formularübersicht
16017
page-template-default,page,page-id-16017,page-child,parent-pageid-16011,bridge-core-3.0.1,qode-page-transition-enabled,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-28.5,qode-theme-bridge,qode_header_in_grid,wpb-js-composer js-comp-ver-6.7.0,vc_responsive
 

Formularübersicht

Welche Formulare sind notwendig?

Hier finden Sie eine Übersicht über die zur Realisierung von Projekten notwendigen Formulare.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Leader- Management ( Telefon: 03475 | 612 387 )

Für Maßnahmen „außerhalb des Mainstreams“ (LAM) kommt die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER sowie über die Verfahrensgrundsätze von CLLD und LEADER (Richtlinie LEADER und CLLD)“ zur Anwendung. Im Rahmen dieser Richtlinie sind insbesondere die Teile B (Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien über den ELER), Teil C (Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsvorhaben) und der 2017 neu hinzugefügte Teil D (Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien über den ESF) für die Projektumsetzung relevant. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt Halle (LVwA).

Zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategien in Sachsen-Anhalt ist seit 2017 auch die Nutzung des EFRE Fond der EU möglich. Die Förderung von Bau- und Ausstattungsmaßnahmen zur energetischen Sanierung und Modernisierung öffentlicher Gebäude und Infrastrukturen regelt die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE-Richtlinie)“.
Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategien in Sachsen-Anhalt ist seit 2017 auch die Nutzung des EFRE Fond der EU möglich. Das Land Sachsen-Anhalt gewährt in diesem Zusammenhang Förderungen für die Verbesserung der Präsentation und nachhaltigen Nutzung des kulturellen Erbes. Die Förderung regelt die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Präsentation und nachhaltigen Nutzung des kulturellen Erbes im Land Sachsen-Anhalt (Kulturerbe – EFRE – Richtlinie)“ Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Sobald die Richtlinie vorliegt, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.