Kernaussagen zur Selbstevaluation der LAG MS
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Kernaussagen zur Selbstevaluation der LAG MS

Kernaussagen zur Selbstevaluation der LAG MS

Die LAG Mansfeld-Südharz hat zum zweiten Mal in der laufenden EU-Förderperiode, die jetzt ausläuft, einen umfassenden Selbstevaluierungsbericht zum Stand der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) erarbeitet.
Der vorliegende Bericht dokumentiert den Sachstand bis 28.02.2021. Die Zusammenfassung lesen Sie hier.

Das gesamte Dokument liegt beim LEADER Management vor und kann dort eingesehen werden.

Kernaussagen zur Selbstevaluation der LAG MS per 28.02.2021

Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Selbstevaluierung

a) Im Zusammenhang mit der Anerkennung als LAG im Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens für die Förderperiode bis 2020 wurde der Gruppe neben zwei Auflagen auch eine Empfehlung erteilt. Diese besagte, dass neben langfristigen Zielvorgaben auch mittelfristige Zielvorgaben bis 2017/2018 zu definieren sind. Während die Auflagen sofort umgesetzt wurden, sollten die Empfehlungen bis zur Zwischenevaluierung umgesetzt werden. Dies ist mit Abgabe des LAG-Jahresberichtes für 2016 im April 2017 erfolgt. Dazu sind in den Tabellen des Zielsystems entsprechende Spalten eingefügt worden. Insofern ist das ursprünglich beschlossene Zielsystem präzisiert worden (siehe 4.1). Dieses Zielsystem galt für die gesamte Förderperiode 2014-2021/ 22.

b) Ein wichtiges Instrument der kontinuierlichen Selbstevaluation des Entwicklungskonzeptes in der LAG MS war und ist die Analyse des Budgets. Über die hierbei relevanten Sachverhalte werden vom Leadermanagement zu den jeweiligen Sitzungen des Lenkungsausschusses, dem Leitungsgremium der Aktionsgruppe, und den Vollversammlungen der LAG Berichte erstellt und entsprechend erörtert. Somit besteht regelmäßig ein Überblick über den Stand der Projektarbeit.
Diese Analysen erfolgen auf Basis der monatlichen Auswertungen, die dem Management vom Landesverwaltungsamt (LVwA) zu Verfügung gestellt werden.

Zusätzlich fanden, bezogen auf den ELER Abstimmungen mit den Bewilligungsstellen statt. Die Notwendigkeit ergab und ergibt sich, da die monatlichen Daten des LVwA nicht ausweisen, welche Projekte mit welchen Beträgen bewilligt sind bzw. welche Auszahlungen vorgenommen wurden. Diese Datenbereitstellung würde die Arbeit der LAG Gremien effektiver gestalten und Abstimmungsaufwand mit den Bewilligungsstellen senken. Es ist über die gesamte Förderperiode seitens des LVwA nicht gelungen, entsprechende Untersetzungen der Daten bereitzustellen.

c) Die Installation eines Koordinators für CLLD- Projekte im LVwA wirkte positiv auf die Zusammenarbeit mit unserer LAG und unseren Akteuren.

d) Die generelle Struktur der SWOT und der sich daraus ergebenden grundsätzlichen Handlungsbedarfe ist aktuell. Neue Bedarfe, beispielsweise im Bereich der Digitalisierung, sind durch die in der LES definierten Handlungsfelder gedeckt.

e) Der LAG MS standen zum 01.03.2021 insgesamt Fördermittel aus den drei EU-Strukturfonds sowie aus nationalen Mitteln in Höhe von 10.729.057 € zur Projektförderung sowie für Management/ Sensibilisierung/ Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Der Multifondsansatz in Sachsen-Anhalt hat sich bewährt. Der in der LES kalkulierte Mittelbedarf wurde weitgehend bereitgestellt.

f) Die LAG MS hat von den per 28.02.2021 „FOR-wirksamen“ 68 ELER-Projekten 38 Vorhaben über das ALFF Halle bewilligt bekommen (LIM). 30 Vorhaben wurden vom LVwA Halle bewilligt, bzw. erhielten einen VZM (LAM).

g) In Bezug auf den ESF wurden per 28.02.2021 insgesamt 6 Projekte „FOR-wirksam“.

h) Aus dem EFRE können per 28.02.2021 insgesamt 4 Projekte als „FOR-wirksam“. angesehen werden.

i) Die in der LES definierten 6 Handlungsfeldziele mit ihren 23 Teilzielen und 61 Indikatoren/Zielgrößen wurden im Rahmen der vorliegenden abschließenden Selbstevaluierung analysiert und bewertet. Lediglich 11 dieser Indikatoren/ Zielgrößen wurden, meist knapp, verfehlt (keine Veränderung zu Zwischenevaluierung). Der Umsetzungsstand per 28.02.2021 entspricht zu ganz überwiegenden Teilen den gesteckten Zielen. Die Analysen und Bewertungen zu jedem Handlungsfeldziel sind in Abschnitt 4.2 detailliert vorgenommen worden. Das Zielsystem sollte in der nächsten Förderperiode vereinfacht werden.

j) Die Umsetzung der LES insgesamt hat einerseits die Verbreiterung des Förderspektrums im ELER und andererseits die Nutzung der Fonds ESF und EFRE unterstützt und damit positiv beeinflusst.

k) Die Vielzahl und die Verschiedenheit der Richtlinien sowie die unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Bewilligungsstellen haben anfangs die Umsetzung behindert. Auch erschwerten zu Beginn die oftmals sehr spät zur Verfügung stehenden endgültigen Richtlinientexte, Erlasse, Merkblätter, Formulare etc. die Arbeit der LAG MS. Bei Fortdauer dieser Situation besteht durchaus die Gefahr, dass das in den vergangenen Förderperioden aufgebaute äußerst positive Image des LEADER-Procederes verloren geht, aber zumindest leidet.

l) Der mittlerweile erhebliche bürokratische Aufwand im Zusammenhang mit der Antragstellung, aber auch mit der Dokumentation im Rahmen der Projektumsetzung sowie der Abrechnung führt speziell ehrenamtlich für den ländlichen Raum tätige Bürger in Vereinen oft an ihre Grenzen. Die ständig drohenden- und praktisch auch zunehmenden Sanktionen stehen dem ehrenamtlichen Engagement kontraproduktiv gegenüber. Erste Akteure haben bekundet, sich künftig nicht mehr am LEADER/CLLD- Prozess zu beteiligen. Sie fühlen sich durch die insbesondere in den letzten Jahren drastisch zugenommenen Sanktionierungen und den damit im Zusammenhang stehenden erheblichen finanziellen Auswirkungen (Rückforderungen und Sanktionierungen) teilweise sogar kriminalisiert.

m) Das in 2019 durchgeführte Verfahren, LAM-Anträge vom LVwA im Rahmen der Amtshilfe an das ALFF Süd zu übergeben, hat sich für die LAG MS als negativ herausgestellt, da lediglich 2 dieser LAM-Anträge bearbeitet und beschieden wurden. Die übrigen Anträge sind 2020 wieder an das LVwA zurückgesandt worden. Zwei dieser Anträge sind zum 28.02.2021, also 2 Jahre nach Antragstellung, noch immer nicht beschieden worden.

n) Nach anfänglichen Schwierigkeiten (zu Beginn der Förderperiode) sind sämtliche CLLD (Kulturerbe) Projekte durch die IB bewilligt worden. Die Zusammenarbeit mit der IB hat sich im Verlauf der Förderperiode deutlich verbessert.

o) Die völlig losgelöste Betrachtung der Sonder-FOR-Rate im ELER 2020 (keine Verwendung freier Mittel aus vorherigen Ratenzuweisungen und keine LAM-Vorhaben) war für die Akteure schwer nachvollziehbar. Die zusätzlichen Erklärungsnotwendigkeiten in diesem Zusammenhang bedeutete einen erheblichen Kraftakt für die LAG MS und trugen nicht zur Akzeptanzsteigerung von LEADER vor Ort bei.

p) Das mit dem Wettbewerbsaufruf zur Erstellung der LES von den Behörden vorgegebene Indikationssystem hat sich aus Sicht der LAG MS als zu kompliziert erwiesen und sollte vereinfacht werden.

q) Bezüglich der „Abstimmungen mit anderen Institutionen und Gruppen der Region“ führte der mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung im Zusammenhang stehende Strukturwandel zu einer starken Einbindung der LAG in die Erarbeitung der Planungen auf Landkreisebene. Nach Einschätzung des Managements ist keine LAG im Mitteldeutschen Revier in vergleichbar intensiver Form in die Gestaltung des Strukturwandels eingebunden worden. Dies zeigten entsprechende Veranstaltungen mit Gruppen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt bei der Metropolregion Mitteldeutschland.

r) Die Corona-Pandemie erschwerte die Gremienarbeit der LAG, d.h. in 2020 konnten keine Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Trotzdem war eine hohe Beteiligung der Mitglieder an der Arbeit der LAG zu verzeichnen.

s) Transnationale Kooperationen wurden geprüft mit Kroatien (Anfrage einer dortigen LAG lag vor), Polen (Kontakt über die EU-Serviceagentur ST), Belgien (Europäische ARGE Landentwicklung und Dorferneuerung). Tschechien (MAS Sokolov) und Österreich (E-Bikes sowie Europäische Route der Reformation). Keines der Vorhaben konnte letztlich in ein abrechenbares transnationales LEADER-Kooperationsprojekt überführt werden. Dennoch wurden viele Kontakte geknüpft und der europäischen LEADER-Gedanke gepflegt. Eine große Delegation der MAS Sokolov besuchte 2017 mehrere Tage die LAG MS.

t) Die LAG MS arbeitet mit anderen LAG aus dem Mitteldeutschen Revier (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) in der Innovationsregion Mitteldeutschland zusammen. Hier wird die Arbeit der ländlichen Gebiete mit der Metropolregion Mitteldeutschland verknüpft.

Schlussfolgerungen für den Rest der Förderperiode 2014-2020 und die zukünftige Unterstützung der Region nach 2020

Folgende Schlussfolgerungen ergeben sich für die laufende Förderperiode:

a) Die generelle Struktur der SWOT und der sich daraus ergebenden grundsätzlichen Handlungsbedarfe ist nach wie vor aktuell. Neue Bedarfe wie zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung oder im Rahmen des Strukturwandels sind durch die in der LES definierten Handlungsfelder gedeckt.

b) Das definierte Zielsystem kann als tauglich angesehen werden – der Umsetzungsstand per 28.02.2021 entspricht zum ganz überwiegenden Teil den gesteckten Zielen.

c) Es bestand und besteht kein unmittelbarer Überarbeitungsbedarf für die LES der LAG MS.

d) Der LAG MS standen zur Umsetzung ihrer LES insgesamt Fördermittel aus den drei EU-Strukturfonds sowie nationalen Mitteln in Höhe von ca. 10 Mio. € zur Projektförderung zur Verfügung. Die darin inkludierte und noch nicht abschließend untersetzte 5. Rate FOR ELER wird bis 30.06.2021 vollständig gebunden.

e) Eine uneingeschränkte Unterstützung der LAG-Arbeit durch das Management ist bis zum tatsächlichen Ende der Förderperiode erforderlich, nicht zuletzt wegen erhöhten Anforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

f) Aufgrund der präzisen Planung bei der Erstellung der LES bis 2020 wurde kein erneuter Aktionsplan erforderlich.

g) Eine uneingeschränkte Unterstützung der LAG-Arbeit durch das Management ist bis zum Ende der Förderperiode, mindestens jedoch bis Ende 2021 zwingend.

h) Aufgrund der präzisen Planung bei der Erstellung der LES bis 2020 ist kein erneuter Aktionsplan erforderlich.

i) Im Rahmen der weiteren Selbstevaluierung werden die LAG Mitglieder in 2020 auf Basis der vom externen Evaluator verwendeten Unterlagen (Fragebögen) nach ihrer Ansicht zum Stand der Umsetzung der LES in der LAG MS befragt.

Unterstützung der LEADER/CLLD Region in der Förderperiode 2021-2027

Folgende Einschätzungen ergeben sich für die Zeit nach 2020:

a) Die LAG Mansfeld-Südharz wird sich auch nach 2020 wieder am LEADER/CLLD Prozess beteiligen. Die Region leidet nach wie vor unter einer starken Strukturschwäche und ist dringend auf Regionalförderungen angewiesen.

b) Die Strukturen innerhalb der LAG gelten mit Mitgliederversammlung, Lenkungsausschuss und Management als gefestigt und haben sich bewährt.

c) Aktuelle Bestrebungen, von der gegenwärtigen Organisationsform einer Initiativgruppe ohne Rechtsform mit Geschäftsordnung abzuweichen, gestaltet sich als schwierig da die LAG seit 2002 in der vorliegenden Form zuverlässig arbeitet und anerkannt ist.

d) Das LAG Gebiet wird sich voraussichtlich nicht verändern.

e) Die Themenfelder der aktuellen LES dürften sich auch in der kommenden Förderperiode mit Anpassungen (z.B. Digitalisierung und Strukturwandel) als tragfähig erweisen.

f) Die LAG MS weist darauf hin, dass es in der nach wie vor strukturschwachen Region Mansfeld-Südharz dringend notwendig ist, auch nach 2020 die drei Fonds ELER, EFRE und ESF für LEADER/ CLLD und andere Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes einzusetzen.

g) Eine frühzeitige Schaffung der Regularien würde den zeitnahen Start der LAG-Arbeit befördern.

h) Es ist zu begrüßen, eine Konzentration auf wenige Bewilligungsstellen vorzunehmen. Das künftige Konzept wird sich verstärkt auch auf die Fonds EFRE und ESF erstrecken und daher noch anspruchsvoller werden.

i) Wegen der schwieriger werdenden Eigenmittelsituation der Antragsteller (sowohl kommunal als auch privat) sollte zumindest im gemeinnützigen Bereich wieder über die Anerkennung unbarer Eigenleistungen nachgedacht werden.

j) Die Regelung der Anerkennung von Drittmitteln als Eigenmittel hat sich bewährt und sollte auch nach 2020 beibehalten werden.

k) Die Förderung der Umsatzsteuer hat sich wiederholt als positiv herausgestellt und sollte weiter möglich sein.

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