17 Sep AUFRUF ALTLASTEN
Aufruf für das Einreichen von Projekten im Rahmen der LEADER/CLLD Förderung
HIER: Richtlinie Community-Led Local Development Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – RL CLLD EFRE, Punkt 2.2 Altlastensanierung und Bodenschutz
Nachdem die LEADER Aktionsgruppe „Mansfeld – Südharz“, jetzt LAG Mansfeld – Südharz e.V. in enger Abstimmung mit dem Kreistag und der Verwaltung des Landkreises die Zulassung als „LEADER – Gebiet“ für die Förderperiode 2021 – 2027 erhalten hat, übernahm am 01.01.2024 der Verein „Regionalgesellschaft für Bildung, Forschung und Kompetenzentwicklung“ (RBFK e.V.) die Arbeit als Management des Vereins LAG Mansfeld – Südharz e.V.
Grundlage für die Anerkennung als „LEADER – Gebiet“ war die Genehmigung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) für das LEADER – Gebiet.
Die LES beinhaltet eine Vielzahl an Betrachtungen, Analysen und Empfehlungen für das LEADER – Gebiet.
In dieses Förderperiode existiert ein Gegenstand der Förderung, der den Finanziellen Orientierungsrahmen der LAG MSH e.V. nicht belastet. Es handelt sich um Punkt 2.2 Altlastensanierung und Bodenschutz (Richtlinie Community-Led Local Development Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – RL CLLD EFRE).
Bis zum Ende der Förderperiode am 31.12.2028 rufen wir zur Einreichung neuer Projekte im Rahmen Altlastensanierung und Bodenschutz auf.
Wer diesbezüglich Ideen hat, sollte das unter https://lag-mansfeld-suedharz.de/rechtsgrundlagen/ zu findende Projektblatt vollständig ausfüllen und an den Verein LAG Mansfeld -Südharz e.V. richten. Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Unterlagen können bearbeitet werden. Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Homepage www.lag-ms.de.
Das LAG – Management erreichen Sie:
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