LAG „Mansfeld-Südharz e.V.“ erhält Genehmigung zur Tätigkeitsaufnahme in der EU- Förderperiode 2021/23 – 2027/29
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LAG „Mansfeld-Südharz e.V.“ erhält Genehmigung zur Tätigkeitsaufnahme in der EU- Förderperiode 2021/23 – 2027/29

LAG „Mansfeld-Südharz e.V.“ erhält Genehmigung zur Tätigkeitsaufnahme in der EU- Förderperiode 2021/23 – 2027/29

Die LAG „Mansfeld-Südharz“ hat im ersten Halbjahr 2022 ihr Konzept zur Entwicklung des hiesigen ländlichen Raumes (LES) erarbeitet, dieses am 30.06.2022 beschlossen und zum 1. August 2022 termingerecht eingereicht.

Nun erfolgte die Zulassung der LAG.

In enger Abstimmung mit dem Landkreis, hat sich die lokale LEADER Aktionsgruppe „Mansfeld-Südharz“ (LAG MSH) auch in der EU-Förderperiode 2021-2027 wieder um die Zulassung als „Leader-Gebiet“ beworben.

„Der Wettbewerb wurde wie zu Beginn jeder neuen EU-Förderperiode durchgeführt, deckte nun aber zum ersten Mal tatsächlich das gesamte Gebiet unseres Bundeslandes ab. 25 Wettbewerbsbeiträge waren insgesamt eingegangen, 24 davon wurden von einem Expertengremium ausgewählt. Für diese ausgewählten LES der Bewerbergebiete erfolgte nun die Genehmigung durch die EU-Verwaltungsbehörden – zugleich die offizielle Anerkennung als Lokale Aktionsgruppe – und damit die Voraussetzung, künftig EU-Geld abrufen zu können“, heißt es in einer Mitteilung des Landesfinanzministeriums Sachsen-Anhalt vom 15.12.2022.

Die Kreisverwaltung kann, nach Öffnung des Verfahrensweges durch das Landesverwaltungsamt, die Fördermittel für das neue LEADER-Management beantragen und die europaweite Ausschreibung durchführen. Nach Beauftragung des neuen Managements wird auch wieder ein ständiger Ansprechpartner für die Akteure im LAG-Gebiet zur Verfügung stehen.

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