Projektaufruf 2024

Neue LEADER/CLLD-Projektideen für 2024 / 2025 gefragt

Aufruf für das Einreichen von Projekten im Rahmen der LEADER/CLLD Förderung.

Nachdem die lokale LEADER Aktionsgruppe „Mansfeld–Südharz“, jetzt Lokale Aktionsgruppe Mansfeld–Südharz e. V. (LAG MSH e. V.) in enger Abstimmung mit dem Kreistag und der Verwaltung des Landkreises die Zulassung als „LEADER/CLLD – Gebiet“ für die Förderperiode 2021 – 2027 erhalten hat, übernahm am 01.01.2024 der Verein „Regionalgesellschaft für Bildung, Forschung und Kompetenzentwicklung“ (RBFK e.V.) die Arbeit als Management des Vereins LAG Mansfeld – Südharz e. V..

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In der Förderphase bis 2027 bilden aktuell im Wesentlichen drei Richtlinien die Grundlage der Förderung von Leader/CLLD-Projekten.

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung sowie über die Verfahrensgrundlagen von LEADER in Sachsen – Anhalt (Richtline LEADER 2023 – 2027“ .
Bewilligungsbehörde ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Halle (ALFF).

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategie mit CLLD durch den Europäischen Sozialfonds Plus in Sachsen – Anhalt in der Förderperiode 2021 – 2027 (Richtlinie Community – Led Local Development Europäischer Sozialfonds Plus – RL CLLD ESF+).
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Sachsen – Anhalt.

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategie mit CLLD durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Sachsen – Anhalt in der Förderperiode 2021 – 2027 (Richtlinie Community – Led Local Development Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – RL CLLD EFRE).
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Sachsen – Anhalt.