Damit eine Förderung aus den Fonds ELER, EFRE und ESF+ auch im Jahr 2026 möglich ist, müssen Projekte eingereicht, bewertet und zu Prioritätenlisten zusammengefasst und durch die Mitgliederversammlung des Vereins LAG Mansfeld – Südharz e.V. beschlossen werden. Für das Jahr 2025 wurden Prioritätenlisten mit insgesamt 52 Projekten beschlossen.
Nach enger Abstimmung mit dem Landkreis Mansfeld – Südharz, der unser LAG – Gebiet widerspiegelt, rufen wir für das Projektjahr 2026 zur Einreichung neuer Projekte auf.
Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung sowie über die Verfahrensgrundlagen von LEADER in Sachsen – Anhalt (Richtline LEADER 2023 – 2027“ .
Bewilligungsbehörde ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Halle (ALFF).
Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategie mit CLLD durch den Europäischen Sozialfonds Plus in Sachsen – Anhalt in der Förderperiode 2021 – 2027 (Richtlinie Community – Led Local Development Europäischer Sozialfonds Plus – RL CLLD ESF+).
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Sachsen – Anhalt.
Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategie mit CLLD durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Sachsen – Anhalt in der Förderperiode 2021 – 2027 (Richtlinie Community – Led Local Development Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – RL CLLD EFRE).
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Sachsen – Anhalt.