Hinweise der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
16494
post-template-default,single,single-post,postid-16494,single-format-standard,bridge-core-3.0.1,tribe-no-js,page-template-bridge-child,qode-page-transition-enabled,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-28.5,qode-theme-bridge,qode_header_in_grid,wpb-js-composer js-comp-ver-7.5,vc_responsive
 

Hinweise der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Hinweise der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Die Verwaltungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt für die EU-Fonds EFRE und ESF hat mit einem Erlass vom 18.03.2020 auf einem Erlass auf

„Einschränkungen bei der Durchführung von EFRE- und ESF-Vorhaben im Zusammenhang mit der Umsetzung staatlicher und kommunaler Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus“ reagiert.

Letzte Beiträge